Infektiöser Anämie - Mehrere Pferde in verschiedenen Bundesländern betroffen

Infektiöser Anämie

Gesundheit | PR/FN

In den vergangenen Wochen wurden in Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern Fälle von Infektiöser Anämie offiziell registriert. Die zuständigen Behörden haben die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche ergriffen.

Die Übertragung der Viren, die die Infektiöse Anämie (Ansteckende Blutarmut bei Einhufern) auslösen, erfolgt vorrangig über stechende Insekten, die das Virus von einem infizierten Pferd auf ein empfängliches Pferd übertragen.

 

In wärmeren Gefilden kommt die Infektiöse Anämie deswegen häufiger vor. Für eine Übertragung sind in der Regel mehrere Insektenstiche notwendig. Die direkte Übertragung von Pferd zu Pferd ist äußerst selten und nur bei einem sehr engen Kontakt mit einem betroffenen Pferd möglich. Im Zuge der Erkrankung entsteht im akuten Stadium zunächst eine Abnahme der Zahl der Blutplättchen und der roten Blutkörperchen im Blut, später entsteht auch eine Blutarmut (Anämie). Betroffene Pferde zeigen daher Schwäche und Mattigkeit, Fieber und Wasseransammlungen am Bauch und in den Beinen. Außerdem werden meist punktförmige Blutungen auf Schleimhäuten sichtbar. Oftmals sind infizierte Pferde im chronischen Stadium oder in der sogenannten klinisch inapparenten Form erkrankt, das heißt, hier sind mögliche Krankheitsanzeichen nur noch schwer feststellbar bzw. nicht sichtbar.

Die Ansteckende Blutarmut bei Einhufern ist eine anzeigepflichtige Krankheit. Bei einem amtlich bestätigten Ausbruch müssen die betroffenen Pferde getötet werden. Behandlungsversuche oder Impfungen sind nicht erlaubt. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit, die gesamte Population eines Betriebes zu töten. Wird die Krankheit festgestellt, werden staatliche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, um die Infektionsquelle zu ermitteln und um die weitere Verschleppung zu verhindern. Die Bekämpfungsmaßnahmen richten sich nach der Verordnung zur Bekämpfung der ansteckenden Blutarmut der Einhufer. Schon ein Krankheitsverdacht muss den Veterinärbehörden angezeigt werden. Maßnahmen, wie Betriebssperren, die Einrichtung eines Sperrbezirks und Probennahmen bei Pferden, die Kontakt zum betroffenen Pferd hatten, werden von den Veterinärbehörden angeordnet und/oder durchgeführt. Erfahrungsgemäß kann die Seuche durch die eingeleiteten staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen lokal begrenzt werden.

Zur Vorbeugung einer Ansteckung müssen Pferde bestmöglich vor stechenden Insekten als Überträger der Krankheit geschützt werden. Das Auftragen von Insektensprays ist deshalb unabdingbar. Auch sind Weiden in der Nähe von stehendem Wasser oder Gewässern ein potentielles Risiko, da sich die Stechinsekten dort vorrangig vermehren. Vor der Neueinstallung von Pferden unbekannter Herkunft oder aus dem Ausland, macht es Sinn, die Vorlage eines negativen sogenannten Coggins-Tests zu verlangen.

Quelle: www.pferd-aktuell.de

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