Pferdebesitzer aufgepasst. So viel teurer wird der Tierarztbesuch ab Oktober
Die Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, wurde angepasst
Seit 1999 haben sich bei den Kosten, wie viel Geld Tierärzte für welche Leistungen berechnen dürfen, nicht geändert. Jetzt hat der Bundesrat einer Neufassung zugestimmt, die für Haus- und Nutztierbesitzer ab Oktober teure Änderungen mit sich bringt.
Durch diese anfallenden Kosten werden mehr Hunde und Katzen im Tierheim landen, vermutet der Deutsche Tierschutzbund. Und auch das Tierwohl in den Pferdeställen und in der Landwirtschaft wird unter den höheren Kosten leiden.
Seit der Jahrhundertwende hat sich viel getan
Immer neue Therapien wurden entwickelt, neue Geräte kamen auf dem Markt. Gestiegene Praxiskosten für medizinische Geräte tun ihr Übriges, sodass die Bezahlung der Tierärzte kaum noch einen wirtschaftlichen Praxisbetrieb möglich macht. Die Folge: Praxen schließen und es fehlt an Nachwuchs und Fachkräften.
Um dies zu ändern, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, um die Behandlungskosten zu bewerten. Und sie kamen zu dem Ergebnis, das die einfachen Gebühren angehoben werden müssen. Nachdem das Bundeskabinett im Mai dieses Jahres die Neufassung der Tierarztgebührenordnung beschlossen hat, folgte nun in letzter Instanz der Bundesrat. Fazit: ab Oktober werden die Behandlungen beim Tierarzt deutlich teurer.
Was genau auf den Pferdehalter zukommt, ist trotz der Gebührenordnung für Laien nicht leicht zu durchschauen, da die Veterinäre den einfachen, zweifachen oder sogar dreifachen Satz in Rechnung stellen können. Und das hängt von mehreren Faktoren ab:
- Komplikationen während der Behandlung
- gestresstes oder aggressives Tier, das Mitarbeiter beruhigen oder halten müssen
- Ausstattung der Tierartpraxis
- Praxismiete
- Behandlung am Wochenende, einem Feiertag oder während der Nacht
Die Untersuchung wird fast 60 Prozent teurer.
Eine allgemeine Untersuchung mit Beratung soll dann mindestens 30,78 Euro kosten – vorher waren es beim einfachen Satz 19,24 Euro.
Die Folgeuntersuchung kostete früher mindestens 15,39 Euro, jetzt sind es schon 24,62 Euro. Und auch große Ställe zahlen deutlich mehr: Eine Bestandsuntersuchung mit bis zu 20 Tieren wurde bislang mit mindestens 32,07 Euro berechnet, nach der neuen Verordnung werden es 38,16 Euro.
Impfungen werden deutlich anziehen.
Für die Injektion waren früher mindestens 5,77 Euro fällig, jetzt sind es mit 11,50 Euro fast doppelt so viel. Bei größeren Untersuchungen wird es ebenfalls deutlich teurer: Eine Szintigraphie stand früher mit mindestens 384,82 Euro in der Gebührenordnung, nun sind es 457,94 Euro.
Nur in einem Fall sinkt der Preis
Muss ein Tierarzt ein Pferd einschläfern, kann er nach der neuen Gebührenordnung dafür mindestens 73,90 Euro berechnen – bislang waren es 92,37 Euro.
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